Förderantrag

Erklärung zum Antrag auf Fördermitgliedschaft

Für Fördermitglieder gelten Satzungsgemäß folgende Bestimmungen:

  • Der Jahresbeitrag wird vom Fördermitglied frei bestimmt, beträgt jedoch mindestens € 2,- / Monat.
  • Fördermitglieder werden über soziale Aktivitäten informiert und zu diesen eingeladen.
  • Es ergibt sich aus einer Fördermitgliedschaft kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen.
  • Es besteht kein Anrecht auf Teilnahme am regulären Trainingsbetrieb bzw. der Nutzung des Vereinsangebotes.
  • Der Beitrag wird durch Bankeinzug erhoben.
  • Eine gewünschte Änderung der Beitragshöhe ist dem Förderverein spätestens 3 Monate vor Jahresende mit einem formlosen Schreiben, vom Fördermitglied unterzeichnet, mitzuteilen.
  • Die Fördermitgliedschaft wird unbefristet abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht schriftlich bis 3 Monate vor Ende des laufenden Kalenderjahres gekündigt wurde.

Persönliche Angaben

Geburtsdatum

Zahlungsweise

Anrede
Bitte Vorname und Nachname eingeben
Einzugsermächtigung
Bei Minderjährigen beide Erziehungsberechtigten